EPR-Wissen
EPR-Länderguides
Was Marketplace-Seller pro Land wirklich brauchen: Register, Systeme, Vertreterpflichten, Kostenrahmen. Kostenlos, ohne Anmeldung - weil kuratierte Links kein Geschäftsmodell sein sollten.
EU-Kennzeichnungsregeln (Verpackung, Elektro, Batterien) →
Pflicht ab dem ersten verkauften Stück. Amazon prüft LUCID seit 2022 - ohne Nummer keine Angebote auf amazon.de.
Pro Produktkategorie (filière) eine eigene Unique-ID (IDU) über die ADEME. Amazon prüft die IDUs seit 2022.
Registro de Productores beim Ministerium (MITECO). Ausländische Seller ohne spanische Niederlassung brauchen einen representante autorizado.
Verpackung läuft über den CONAI-Beitritt; mit italienischer USt-Registrierung (Pan-EU-Lager) direkt machbar.
Fernabsatz-Seller brauchen für alle Streams einen Bevollmächtigten mit notariell beglaubigter Vollmacht. Amazon fragt seit Juli 2026 aktiv nach österreichischen Nummern.
Verpackung läuft über Verpact - Registrierung kostenlos und direkt möglich. Die 50-Tonnen-Meldeschwelle fällt erst mit dem PPWR-Produzentenregister (voraussichtlich ab 12.08.2027).
Alles läuft über das BDO-Register. Wichtig: Schon die Lagerung in Polen (CEE-Programm!) löst die Registrierungspflicht aus.
Verpackung direkt über EKO-KOM machbar; Elektro/Batterien brauchen einen Bevollmächtigten. Auch hier gilt: Lagerung (CEE) löst Pflichten aus. Amazon fragt seit Juli 2026 nach tschechischen Nummern.
Fernabsatz-Seller ohne portugiesische Niederlassung können sich nicht selbst im SILiAmb-Register eintragen - Pflicht ist ein representante autorizado mit portugiesischer NIF (APA-Circular 01/2022, DL 152-D/2017).
Die frühere 1-Mio-€-Umsatzschwelle (Gesamtumsatz!) ist seit 2024 abgeschafft - Pflicht ab dem ersten Paket. Amazon fragt seit Juli 2026 nach finnischen Nummern.
Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne belgische Niederlassung müssen für alle drei Ströme einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen. Verpackung läuft über Fost Plus (Haushalt) bzw. Valipac (Gewerbe) unter Aufsicht der Interregionalen Verpackungskommission (IVCIE); WEEE über Recupel, Batterien über Bebat.
Luxemburg kennt eine Nullschwelle: EPR-Pflicht ab der ersten Einheit, unabhängig vom Sitz. Verpackung läuft über Valorlux (einziges akkreditiertes PRO), WEEE über Ecotrel, Batterien über Ecobatterien. Für WEEE und Batterien ist ein Bevollmächtigter Pflicht; für Verpackung wird er mit der PPWR ab 12.08.2026 verbindlich.
Verkäufer ohne irische Niederlassung müssen einen im Inland ansässigen Bevollmächtigten (mit irischer CRO-/USt-Nummer) benennen, der alle EPR-Pflichten übernimmt. Verpackung läuft über Repak (einziges zugelassenes System), WEEE und Batterien über WEEE Ireland oder ERP Ireland; nationale Registerstelle ist Producer Register Limited (PRL). Aufsicht: EPA.
Dänemark hat als eines der letzten EU-Länder die Verpackungs-EPR eingeführt (finanzielle Herstellerverantwortung ab 01.10.2025). Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne dänische Niederlassung gelten in allen drei Strömen als Hersteller und müssen einen in Dänemark ansässigen Bevollmächtigten (CVR-Nummer) benennen.
Schweden regelt die Verpackungs-EPR über die Förordning 2022:1274 (seit 01.01.2023). Ausländische Fernabsatz-Verkäufer gelten ab dem ersten Stück als Hersteller (keine Bagatellgrenze) und müssen sich bei Naturvårdsverket registrieren und einer zugelassenen PRO anschließen. Für Elektro und Batterien ist ein schwedischer Bevollmächtigter Pflicht; für Verpackung ist das Ombud bis 11.08.2026 freiwillig - ab 12.08.2026 macht die PPWR ihn verbindlich.
Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne Niederlassung müssen sich im nationalen Herstellerregister (ANPM/AFM) registrieren und brauchen praktisch einen rumänischen Bevollmächtigten plus Steuervertreter. Für Getränkeverpackungen gilt zusätzlich das Einweg-Pfandsystem SGR (RetuRO).
Ausländische Fernabsatz-Verkäufer müssen sich im öffentlichen Herstellerregister der Exekutiven Umweltagentur (ExEA) eintragen; zuständig ist das Umweltministerium MOEW. Verpackung läuft über ein lizenziertes PRO (Ecopack/Ecobulpack); für Meldungen ist eine bulgarische qualifizierte Signatur nötig.
Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne Niederlassung können ihre EPR-Pflichten nicht selbst erfüllen und müssen für alle Ströme einen Bevollmächtigten in Kroatien bestellen. Registrierung und Abgaben laufen über den Umweltschutzfonds FZOEU und das EPR-Register (RPPO).
Seit 01.07.2023 zentrales EPR-System: Der Staat hat eine Konzession an MOHU (MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.) vergeben; Behörde ist die Országos Hulladékgazdálkodási Hatóság (OHH). Ausländische Verkäufer ohne Niederlassung müssen einen ungarischen Bevollmächtigten benennen.
Verpackungs- und WEEE-EPR laufen über zugelassene Systeme (PRO) mit Registrierung bei der Umweltagentur ARSO; Ministerium ist das MOPE. Kein offizieller De-minimis-Schwellenwert. Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne Niederlassung müssen einen Bevollmächtigten benennen.
EPR über zugelassene Herstellerverantwortungs-Organisationen (OZV, z. B. NATUR-PACK, ENVI-PAK; für WEEE u. a. SEWA); Aufsicht/Register beim Umweltministerium MŽP SR. Ausländische Hersteller ohne Sitz in SK müssen einen Bevollmächtigten (splnomocnený zástupca) benennen.
Ausländische Verkäufer ohne Niederlassung in Estland müssen sich für Verpackung sowie 'Problemprodukte' (Elektro/Batterien) über einen Bevollmächtigten mit Sitz in Estland registrieren und einer PRO beitreten. Mengen-Bagatellgrenzen für Verpackung sind seit 2023 entfallen.
In Lettland kann der ausländische Verpackungsverpflichtete seine Pflichten (Registrierung beim VVD + PRO-Vertrag) grundsätzlich selbst erfüllen - ein Bevollmächtigter ist für Verpackung derzeit nicht vorgeschrieben. Für Elektro/Batterien ist die Lage uneinheitlich bzw. per EU-BattVO Vertreter erforderlich.
Litauen betreibt das digitalisierte GPAIS-Portal für Verpackungs-, Produkt- und Abfalldaten. Für Verpackung kann der ausländische Verpflichtete selbst melden; für Elektro (und Batterien per EU-BattVO) ist ein in Litauen ansässiger Bevollmächtigter erforderlich.
EPR wird von der Hellenic Recycling Agency (EOAN) beaufsichtigt; alle Inverkehrbringer registrieren sich im nationalen Produzentenregister EMPA und schließen sich einem kollektiven System (PRO) an. Auch ausländische Fernabsatzverkäufer ohne griechische Niederlassung fallen darunter.
EPR steht unter Aufsicht des Department of Environment (MARDE); Inverkehrbringer registrieren sich bei den zuständigen PROs je Strom. Ausländische Fernabsatzverkäufer ohne zyprische Niederlassung gelten als erster Inverkehrbringer und müssen sich anschließen.
Die Environment and Resources Authority (ERA) führt das zentrale Produzentenregister; Inverkehrbringer schließen sich einer ERA-lizenzierten Recovery-Organisation (GreenPak oder Green MT) an. Für ausländische Fernabsatzverkäufer ohne maltesische Niederlassung ist ein Bevollmächtigter für WEEE und Batterien vorgeschrieben.
Die Schweiz ist nicht EU und hat ein eigenes Regime. Es gibt KEIN allgemeines Verpackungs-EPR (nur eine vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen). WEEE (via SENS/Swico) und Batterien (via INOBAT) sind für Hersteller/Importeure obligatorisch. Ein EU-artiges Bevollmächtigten-Konzept existiert nicht.
Das UK ist nicht EU und hat seit dem Brexit eigene Regime: Verpackungs-EPR (pEPR), WEEE-Regs und Batteries-Regs. Es gibt kein EU-artiges Bevollmächtigten-Konzept; stattdessen können Pflichten auf den ersten in UK niedergelassenen Verkäufer oder - seit 2025 - auf Online-Marktplätze übergehen. Registrierung über die Environment Agency bzw. akkreditierte Compliance-Schemes.