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EPR in Österreich: Was Marketplace-Seller brauchen

Fernabsatz-Seller brauchen für alle Streams einen Bevollmächtigten mit notariell beglaubigter Vollmacht. Amazon fragt seit Juli 2026 aktiv nach österreichischen Nummern.

Verpackung

Register & System

Entpflichtung über ein System (z. B. ARA, BONUS, Reclay) + EDM-Registrierung www.ara.at

ARA-Kleinmengen-Pauschale 150 €/Jahr bis 1.500 kg (Tarif 2026); reine Bevollmächtigung z. B. AuthoriseMe 199 €/Jahr - Systeme vergleichen

  • BONUS Holsystemauf Anfrage

    günstigere ARA-Alternative, auf Anfrage

  • ARAauf Anfrage

    Marktführer, auf Anfrage

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • reiner Bevollmächtigter Verpackung (Listenpreis 07/2026)

  • AHK Österreichauf Anfrage

    Bevollmächtigter, Jahrespauschale

Service-Anbieter

  • Full-Service für Verpackung, WEEE und Batterien inkl. Bevollmächtigtem über get-e-right Austria. DE/EN.

    Verpackung standalone ~790 €/J (590 Service + 50 Bevollmächtigter EWR + 150 Entsorgungsmin.); WEEE ~840 €/J (590 + 50 BV + 200 Min. WEEE/Batt gemeinsam); Batterien 355 €/J im Kombi. Bevollmächtigter für Nicht-EWR 300 €/J. take-e-way-Angebot 07/2026, netto

  • AVASKauf Anfrage

    Komplettservice; Preise intransparent

Praxis-Hinweise
Nur B2C-Lieferungen sind zu lizenzieren (bei B2B ist der österreichische Empfänger verpflichtet). Jahresmeldung bis 20. Januar
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 150 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +199

Elektro (WEEE)

Register & System

EDM-Registrierung (Elektroaltgeräte) über Bevollmächtigten edm.gv.at

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • UFHauf Anfrage

    Bevollmächtigter EAG/Batterien

  • AHK Österreichauf Anfrage

    Bevollmächtigter, Jahrespauschale

Service-Anbieter

  • Full-Service für Verpackung, WEEE und Batterien inkl. Bevollmächtigtem über get-e-right Austria. DE/EN.

    Verpackung standalone ~790 €/J (590 Service + 50 Bevollmächtigter EWR + 150 Entsorgungsmin.); WEEE ~840 €/J (590 + 50 BV + 200 Min. WEEE/Batt gemeinsam); Batterien 355 €/J im Kombi. Bevollmächtigter für Nicht-EWR 300 €/J. take-e-way-Angebot 07/2026, netto

  • AVASKauf Anfrage

    Komplettservice; Preise intransparent

Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Batterien

Register & System

EDM-Registrierung (Batterien) über Bevollmächtigten edm.gv.at

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • UFHauf Anfrage

    Bevollmächtigter EAG/Batterien

  • AHK Österreichauf Anfrage

    Bevollmächtigter, Jahrespauschale

Service-Anbieter

  • Full-Service für Verpackung, WEEE und Batterien inkl. Bevollmächtigtem über get-e-right Austria. DE/EN.

    Verpackung standalone ~790 €/J (590 Service + 50 Bevollmächtigter EWR + 150 Entsorgungsmin.); WEEE ~840 €/J (590 + 50 BV + 200 Min. WEEE/Batt gemeinsam); Batterien 355 €/J im Kombi. Bevollmächtigter für Nicht-EWR 300 €/J. take-e-way-Angebot 07/2026, netto

  • AVASKauf Anfrage

    Komplettservice; Preise intransparent

Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +100

Kennzeichnung, Fristen & Risiken

Kennzeichnung auf der Verpackung
Keine zusätzliche österreichische Pflicht-Kennzeichnung auf Verpackungen; ab 12.08.2028 greift die harmonisierte EU-Kennzeichnung (PPWR). Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
Meldefristen
Jahresmeldung der Verpackungsmengen bis 20. Januar für das Vorjahr; größere Mengen melden unterjährig.
Registriert, aber keine Menge? (Nullmeldung/Abmeldung)
Verpackung, Elektro (EAG) und Batterien laufen für Distanzhändler über die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ARA/ERA); die gesetzliche Meldung an die Koordinierungsstelle (EAK/EDM) erfüllt dabei das System, nicht du selbst. Du meldest die tatsächlichen Mengen an dein System - bei 0 gibt es dort eine Nullmengen-Option, und bei Verpackung sind Kleinstmengen (unter 1.500 kg Haushaltsverpackung/Jahr) über eine Pauschale von der Mengenmeldung befreit. Dauerhaftes Ende: Systemvertrag kündigen und im EDM-Stammdatenregister abmelden. Die genaue Abmelde- bzw. Schlussmeldemechanik je Stream ist amtlich nicht eindeutig dokumentiert - über den Systempartner bzw. die EAK bestätigen (unklar).
Was passiert ohne Registrierung?
Verwaltungsstrafen nach AWG; ohne Bevollmächtigten und Entpflichtung ist der Fernabsatz nach Österreich formal untersagt - und Amazon fragt die Nummern jetzt aktiv ab.

Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.

Häufige Fragen

Warum brauche ich für Österreich zwingend einen Bevollmächtigten?

Das Abfallwirtschaftsgesetz (§ 12a AWG) verlangt für Fernabsatz-Seller ohne Sitz in Österreich für alle drei Streams (Verpackung, Elektro, Batterien) einen dort niedergelassenen Bevollmächtigten. Beglaubigt werden muss nur die Unterschrift auf der Vollmacht (nicht der Vollmachtstext, nicht der Dienstleistervertrag), und Deutsch oder Englisch genügt - eine Übersetzung ist nicht nötig. Die Beglaubigung geht inzwischen komplett online per Video-Notariat (z. B. notarity).

Muss ich B2B-Lieferungen nach Österreich lizenzieren?

Nein - bei B2B ist der österreichische Empfänger der Primärverpflichtete. Lizenzieren musst du deine B2C-Lieferungen.

Was zählt als Haushaltsverpackung?

Grob: Verpackungen bis 1,5 m² Fläche bzw. 5 l Volumen (EPS bis 0,15 kg) gelten als Haushaltsverpackung und sind zu entpflichten.

Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?

Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.

Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?

Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.

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Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.