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EU-Regelwerk

EU-Kennzeichnungsregeln für Verpackung, Elektro & Batterien

Wenn in einem Länderguide steht „keine nationale Sonder-Kennzeichnung, EU-Regeln genügen“, sind diese EU-Rechtsakte gemeint. Sie gelten in jedem Mitgliedstaat - ein Land kann strengere eigene Regeln obendrauf verlangen, aber nie weniger.

Verpackung

Auf EU-Ebene ist die Materialkennzeichnung heute noch freiwillig - Pflicht wird sie erst mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR). Bis dahin gilt das freiwillige Materialcode-System. Einzelne Länder verlangen aber schon jetzt eine eigene Pflicht-Kennzeichnung (siehe unten).

Materialcodes (z. B. PET 1, PP 5, PAP 20/21 für Papier/Karton, ALU 41, GL 70-72 für Glas) - das bekannte Nummern-und-Kürzel-System zur Sortierung.

freiwillig

Entscheidung 97/129/EG der Kommission · seit 1997 (wird von der PPWR zum 12.08.2028 abgelöst)

Rahmen für die Kennzeichnung und Identifizierung von Verpackungen (Art. 8) - verpflichtet die Mitgliedstaaten zum System, nicht die Hersteller zur Kennzeichnung.

freiwillig

Verpackungsrichtlinie 94/62/EG · seit 1994 (EU-Ebene)

Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung mit EU-einheitlichem Sortier-Piktogramm (Art. 12). Löst das freiwillige System ab.

Pflicht

PPWR - Verordnung (EU) 2025/40, Art. 12 · ab 12.08.2028 (die Verordnung selbst gilt seit 12.08.2026, die Kennzeichnungspflicht greift aber erst 2028)

Elektro & Elektronik (WEEE)

Hier ist die Kennzeichnung EU-weit bereits verpflichtend - unabhängig vom Zielland.

Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern auf dem Gerät (Hinweis auf getrennte Sammlung); das Symbol ist in Anhang IX festgelegt.

Pflicht

WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, Art. 14 + Anhang IX · seit Umsetzung (2014)

Herstelleridentifikation und Datumsmarkierung (schwarzer Balken unter dem Symbol = nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht), aufgebracht nach der Norm EN 50419.

Pflicht

WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, Art. 15 · seit Umsetzung

Batterien

EU-weit verpflichtend. Die neue EU-Batterieverordnung hat die alte Batterie-Richtlinie zum 18.08.2025 abgelöst; die neuen Kennzeichnungspflichten greifen gestaffelt ab 2026.
Pb

Allgemeine Kennzeichnung (Hersteller, Kategorie, Zusammensetzung) und Kapazitätsangabe (Art. 13 i. V. m. Anhang VI).

Pflicht

EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 · ab 18.08.2026

Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne und chemische Symbole (Hg, Cd, Pb) bei Überschreiten der Schwellenwerte.

Pflicht

EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 · ab 18.08.2026 (das Tonnensymbol war schon unter der alten Richtlinie Pflicht)

QR-Code mit Zugang zu den Batterie-Informationen; für größere Batterien zusätzlich der digitale Batteriepass (Art. 77).

Pflicht

EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 Abs. 6 / Art. 77 · ab 18.02.2027

Länder mit eigener Pflicht-Kennzeichnung

Diese Länder verlangen zusätzlich zu den EU-Regeln eine eigene Kennzeichnung auf der Verpackung - Details im jeweiligen Länderguide:
  • Frankreich - Triman-Logo plus Info-tri (Trennhinweis), Pflicht auch bei Versand aus dem Ausland.
  • Italien - Etichettatura ambientale: alphanumerische Materialcodes auf allen Verpackungen, bei B2C zusätzlich ein Entsorgungshinweis.
  • Spanien - Entsorgungshinweis auf Haushaltsverpackungen (welcher Container), seit 01.01.2025.
  • Portugal - Angabe der Ziel-Sammeltonne auf Haushaltsverpackungen, seit 01.01.2025; übergangsweise werden spanische Symbole oder das Triman akzeptiert.
  • Rumänien - alphanumerische Materialcodes (PET 1, PAP 20 …) sind verpflichtend, sichtbar und dauerhaft auf der Verpackung (Legea 249/2015).
  • Bulgarien - alphanumerische Materialcodes in der Recycling-Schleife auf der schwersten Komponente, verpflichtend seit 01.01.2022.
  • Kroatien - Verpackungen müssen mit Angaben zu Material und Abfallhandhabung gekennzeichnet sein (Verordnung OG 137/2023).

Diese Pflichten knüpfen am Inverkehrbringen im jeweiligen Land an - sie gelten damit auch für Fernabsatz-Verkäufer, die aus dem Ausland dorthin liefern. In den übrigen EU-Staaten ist die Materialkennzeichnung derzeit freiwillig (u. a. Deutschland, Tschechien, Finnland bestätigt); für einige Länder ist der Stand nicht eindeutig belegt. Ab 12.08.2028 vereinheitlicht die PPWR alles.

Fertige Symbole zum Download

Registrierte Kunden bekommen die spec-konformen Symbole (durchgestrichene Abfalltonne, Materialcodes, Batterie-Kennzeichen) als druckfertige SVG zum Herunterladen - plus eine Anleitung fürs Triman/Info-tri über das offizielle CITEO-Tool.

Praktischer Überblick auf Basis der genannten EU-Rechtsakte - keine Rechtsberatung. Regeln und Geltungsdaten ändern sich; verbindlich sind die verlinkten Originaltexte auf EUR-Lex.