EU-Regelwerk
EU-Kennzeichnungsregeln für Verpackung, Elektro & Batterien
Wenn in einem Länderguide steht „keine nationale Sonder-Kennzeichnung, EU-Regeln genügen“, sind diese EU-Rechtsakte gemeint. Sie gelten in jedem Mitgliedstaat - ein Land kann strengere eigene Regeln obendrauf verlangen, aber nie weniger.
Verpackung
Materialcodes (z. B. PET 1, PP 5, PAP 20/21 für Papier/Karton, ALU 41, GL 70-72 für Glas) - das bekannte Nummern-und-Kürzel-System zur Sortierung.
freiwilligEntscheidung 97/129/EG der Kommission · seit 1997 (wird von der PPWR zum 12.08.2028 abgelöst)
Rahmen für die Kennzeichnung und Identifizierung von Verpackungen (Art. 8) - verpflichtet die Mitgliedstaaten zum System, nicht die Hersteller zur Kennzeichnung.
freiwilligVerpackungsrichtlinie 94/62/EG · seit 1994 (EU-Ebene)
Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung mit EU-einheitlichem Sortier-Piktogramm (Art. 12). Löst das freiwillige System ab.
PflichtPPWR - Verordnung (EU) 2025/40, Art. 12 · ab 12.08.2028 (die Verordnung selbst gilt seit 12.08.2026, die Kennzeichnungspflicht greift aber erst 2028)
Elektro & Elektronik (WEEE)
Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern auf dem Gerät (Hinweis auf getrennte Sammlung); das Symbol ist in Anhang IX festgelegt.
PflichtWEEE-Richtlinie 2012/19/EU, Art. 14 + Anhang IX · seit Umsetzung (2014)
Herstelleridentifikation und Datumsmarkierung (schwarzer Balken unter dem Symbol = nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht), aufgebracht nach der Norm EN 50419.
PflichtWEEE-Richtlinie 2012/19/EU, Art. 15 · seit Umsetzung
Batterien
Allgemeine Kennzeichnung (Hersteller, Kategorie, Zusammensetzung) und Kapazitätsangabe (Art. 13 i. V. m. Anhang VI).
PflichtEU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 · ab 18.08.2026
Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne und chemische Symbole (Hg, Cd, Pb) bei Überschreiten der Schwellenwerte.
PflichtEU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 · ab 18.08.2026 (das Tonnensymbol war schon unter der alten Richtlinie Pflicht)
QR-Code mit Zugang zu den Batterie-Informationen; für größere Batterien zusätzlich der digitale Batteriepass (Art. 77).
PflichtEU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 Abs. 6 / Art. 77 · ab 18.02.2027
Länder mit eigener Pflicht-Kennzeichnung
- Frankreich - Triman-Logo plus Info-tri (Trennhinweis), Pflicht auch bei Versand aus dem Ausland.
- Italien - Etichettatura ambientale: alphanumerische Materialcodes auf allen Verpackungen, bei B2C zusätzlich ein Entsorgungshinweis.
- Spanien - Entsorgungshinweis auf Haushaltsverpackungen (welcher Container), seit 01.01.2025.
- Portugal - Angabe der Ziel-Sammeltonne auf Haushaltsverpackungen, seit 01.01.2025; übergangsweise werden spanische Symbole oder das Triman akzeptiert.
- Rumänien - alphanumerische Materialcodes (PET 1, PAP 20 …) sind verpflichtend, sichtbar und dauerhaft auf der Verpackung (Legea 249/2015).
- Bulgarien - alphanumerische Materialcodes in der Recycling-Schleife auf der schwersten Komponente, verpflichtend seit 01.01.2022.
- Kroatien - Verpackungen müssen mit Angaben zu Material und Abfallhandhabung gekennzeichnet sein (Verordnung OG 137/2023).
Diese Pflichten knüpfen am Inverkehrbringen im jeweiligen Land an - sie gelten damit auch für Fernabsatz-Verkäufer, die aus dem Ausland dorthin liefern. In den übrigen EU-Staaten ist die Materialkennzeichnung derzeit freiwillig (u. a. Deutschland, Tschechien, Finnland bestätigt); für einige Länder ist der Stand nicht eindeutig belegt. Ab 12.08.2028 vereinheitlicht die PPWR alles.
Fertige Symbole zum Download
Praktischer Überblick auf Basis der genannten EU-Rechtsakte - keine Rechtsberatung. Regeln und Geltungsdaten ändern sich; verbindlich sind die verlinkten Originaltexte auf EUR-Lex.