Länderguide · PL
EPR in Polen: Was Marketplace-Seller brauchen
Alles läuft über das BDO-Register. Wichtig: Schon die Lagerung in Polen (CEE-Programm!) löst die Registrierungspflicht aus.
Verpackung
Register & System
BDO-Register (Marschallamt); üblich ist ein Vertrag mit einer Organizacja Odzysku bdo.mos.gov.pl
- BDO-Register (direkt)ab 25 €
opłata rejestrowa/roczna
Bevollmächtigter
Nicht nötig - direkt machbar.
Service-Anbieter
- JRD Taxab 249 €
BDO-Registrierung + Jahresbericht Verpackung
Registrierung einmalig 299 € zzgl. Amtsgebühren
- take-e-way (get-e-right)ab 910 €
Full-Service für WEEE, Batterien und Verpackung inkl. autoryzowany przedstawiciel über get-e-right. DE/EN/PL.
Verpackung standalone ~910 €/J (590 Service + 115 System + 58 Behörde + 115 Entsorgungsmin. + 35 Bildung) + 150 € einmalig; WEEE ~935 €/J (590 + 230 Bevollmächtigter + 115 Min.); Batterien 355 €/J im Kombi. Achtung: retroaktive Mengenmeldung 5 Jahre rückwirkend. take-e-way-Angebot 07/2026, netto
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Jahresfixpreis je Stream (GBP, Preisliste 06/2026): Verpackung £605 (ab Jahr 2 £520), WEEE £735, Batterien £655; autoryzowany przedstawiciel inklusive, keine Mindestlaufzeit
- AVASKauf Anfrage
Komplettservice; Preise intransparent
- Praxis-Hinweise
- Im selben Kalenderjahr wieder ausgeführte Ware zählt nicht in die Meldemengen - die Registrierungspflicht bleibt trotzdem. BDO-Nummer gehört auf Rechnungen
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 25 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +249 €
Elektro (WEEE)
Register & System
BDO (Elektro) - ausländische Seller brauchen einen autoryzowany przedstawiciel bdo.mos.gov.pl
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- take-e-way (get-e-right)ab 910 €
Full-Service für WEEE, Batterien und Verpackung inkl. autoryzowany przedstawiciel über get-e-right. DE/EN/PL.
Verpackung standalone ~910 €/J (590 Service + 115 System + 58 Behörde + 115 Entsorgungsmin. + 35 Bildung) + 150 € einmalig; WEEE ~935 €/J (590 + 230 Bevollmächtigter + 115 Min.); Batterien 355 €/J im Kombi. Achtung: retroaktive Mengenmeldung 5 Jahre rückwirkend. take-e-way-Angebot 07/2026, netto
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Jahresfixpreis je Stream (GBP, Preisliste 06/2026): Verpackung £605 (ab Jahr 2 £520), WEEE £735, Batterien £655; autoryzowany przedstawiciel inklusive, keine Mindestlaufzeit
- AVASKauf Anfrage
Komplettservice; Preise intransparent
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 50 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +300 €
Batterien
Register & System
BDO (Batterien) bdo.mos.gov.pl
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- take-e-way (get-e-right)ab 910 €
Full-Service für WEEE, Batterien und Verpackung inkl. autoryzowany przedstawiciel über get-e-right. DE/EN/PL.
Verpackung standalone ~910 €/J (590 Service + 115 System + 58 Behörde + 115 Entsorgungsmin. + 35 Bildung) + 150 € einmalig; WEEE ~935 €/J (590 + 230 Bevollmächtigter + 115 Min.); Batterien 355 €/J im Kombi. Achtung: retroaktive Mengenmeldung 5 Jahre rückwirkend. take-e-way-Angebot 07/2026, netto
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Jahresfixpreis je Stream (GBP, Preisliste 06/2026): Verpackung £605 (ab Jahr 2 £520), WEEE £735, Batterien £655; autoryzowany przedstawiciel inklusive, keine Mindestlaufzeit
- AVASKauf Anfrage
Komplettservice; Preise intransparent
- Praxis-Hinweise
- Das polnische Batteriegesetz kennt keinen eigenen Vertreter-Mechanismus (Direktregistrierung im BDO). Die Vertreterpflicht folgt seit 18.08.2025 aus der unmittelbar geltenden EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 Art. 57; die nationale operative Umsetzung läuft noch nach.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 50 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +300 €
Kennzeichnung, Fristen & Risiken
- Kennzeichnung auf der Verpackung
- Keine polnische Sonder-Kennzeichnung der Verpackung - aber die BDO-Nummer gehört auf Rechnungen und Geschäftsdokumente. Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
- Meldefristen
- BDO-Jahresbericht bis 15. März für das Vorjahr.
- Registriert, aber keine Menge? (Nullmeldung/Abmeldung)
- Nach Position des polnischen Umweltministeriums gilt: Solange im Kalenderjahr nichts in Verkehr gebracht wurde, besteht keine Pflicht zur Nullmeldung - die Jahresmeldepflicht (roczne sprawozdanie, Frist 15.03.) entsteht erst durch tatsächliches Inverkehrbringen, nicht allein durch die BDO-Registrierung. Das gilt einheitlich für Verpackung, Elektro und Batterien; eine freiwillige Nullmeldung ist möglich, aber nicht nötig. Bei dauerhafter Einstellung binnen 14 Tagen ein Löschungsantrag (wykreślenie) übers BDO-Konto; entfällt nur ein einzelner Stream, genügt ein Aktualisierungsantrag. Wird die Tätigkeit unterjährig beendet, ist die Meldung für den bereits abgelaufenen Zeitraum binnen 7 Tagen abzugeben.
- Was passiert ohne Registrierung?
- Empfindliche Verwaltungsstrafen (bis in den fünfstelligen Zloty-Bereich) und BDO-Prüfungen; Registrierungspflicht entsteht schon durch Lagerung (CEE!).
Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.
Häufige Fragen
Ich verkaufe fast nichts nach Polen - bin ich trotzdem pflichtig?
Wahrscheinlich ja: Wenn Amazon deine Ware in polnischen Lagern platziert (CEE-/Pan-EU-Programm), entsteht die Registrierungspflicht durch die Lagerung - unabhängig vom Umsatz.
Zählt Ware, die Polen nur durchläuft, in die Meldemengen?
Ware, die im selben Kalenderjahr wieder ausgeführt wird, zählt nicht in die Meldung - die Registrierung brauchst du trotzdem. Ergebnis oft: registriert mit Null-Meldung.
Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?
Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.
Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?
Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.
Betrifft dich Polen überhaupt?
Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.