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Länderguide · SK

EPR in Slowakei: Was Marketplace-Seller brauchen

EPR über zugelassene Herstellerverantwortungs-Organisationen (OZV, z. B. NATUR-PACK, ENVI-PAK; für WEEE u. a. SEWA); Aufsicht/Register beim Umweltministerium MŽP SR. Ausländische Hersteller ohne Sitz in SK müssen einen Bevollmächtigten (splnomocnený zástupca) benennen.

Verpackung

Register & System

Register výrobcov vyhradených výrobkov des MŽP SR; OZV-Anschluss (z. B. NATUR-PACK, ENVI-PAK) www.minzp.sk

  • NATUR-PACK, a.s.auf Anfrage

    Große zugelassene OZV für Verpackung; bietet auch Bevollmächtigten für ausländische Hersteller.

    auf Anfrage

  • ENVI-PAK, a.s.auf Anfrage

    Etablierte OZV für Verpackung.

    auf Anfrage

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Günstigster benannter splnomocnený zástupca mit öffentlichem Preis. EN.

    reine AR-Leistung: Verpackung 99 €, WEEE 100 €, Batterien 100 €, WEEE+Batt kombiniert 125 €/J; OZV-Systembeiträge separat

Service-Anbieter

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Full-Service, Jahresfix je Stream in GBP: Verpackung ~£495, WEEE ~£740, Batterien ~£750; PRO-Anbindung inkl., Behördengebühren separat

Praxis-Hinweise
Pflicht-Anschluss an eine OZV. Ausländische Hersteller benennen einen in der Slowakei ansässigen Bevollmächtigten (Vollmacht mind. 1 Jahr), der Registrierung und Meldungen übernimmt.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 0 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +99

Elektro (WEEE)

Register & System

Register výrobcov vyhradených výrobkov des MŽP SR; OZV-Anschluss (z. B. SEWA) www.minzp.sk

  • SEWA, a.s.auf Anfrage

    OZV für Elektrogeräte und Batterien.

    auf Anfrage

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Günstigster benannter splnomocnený zástupca mit öffentlichem Preis. EN.

    reine AR-Leistung: Verpackung 99 €, WEEE 100 €, Batterien 100 €, WEEE+Batt kombiniert 125 €/J; OZV-Systembeiträge separat

Service-Anbieter

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Full-Service, Jahresfix je Stream in GBP: Verpackung ~£495, WEEE ~£740, Batterien ~£750; PRO-Anbindung inkl., Behördengebühren separat

Praxis-Hinweise
SK setzt die WEEE-RL Art. 17 um; Bevollmächtigter vor dem ersten Inverkehrbringen erforderlich.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 0 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +100

Batterien

Register & System

Register výrobcov vyhradených výrobkov des MŽP SR; OZV-Anschluss

  • SEWA, a.s.auf Anfrage

    OZV für Elektrogeräte und Batterien.

    auf Anfrage

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Günstigster benannter splnomocnený zástupca mit öffentlichem Preis. EN.

    reine AR-Leistung: Verpackung 99 €, WEEE 100 €, Batterien 100 €, WEEE+Batt kombiniert 125 €/J; OZV-Systembeiträge separat

Service-Anbieter

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Full-Service, Jahresfix je Stream in GBP: Verpackung ~£495, WEEE ~£740, Batterien ~£750; PRO-Anbindung inkl., Behördengebühren separat

Praxis-Hinweise
Bevollmächtigter nach EU-BattVO Art. 57 (seit 18.08.2025).
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 0 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +100

Kennzeichnung, Fristen & Risiken

Kennzeichnung auf der Verpackung
Keine verpflichtende slowakische Verpackungskennzeichnung (§ 54 Abfallgesetz 79/2015 - nur wenn freiwillig gekennzeichnet wird, gilt die Form nach Vyhláška 373/2015). Ab 12.08.2028 PPWR. Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
Meldefristen
Jährliche Meldung an OZV/MŽP für das Vorjahr (i. d. R. bis 28.02.); OZV-Verträge sehen meist Quartalsmeldungen vor.
Was passiert ohne Registrierung?
Bußgelder durch die slowakische Umweltinspektion (SIŽP) bei fehlender Registrierung/OZV-Anschluss oder Meldung.

Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.

Häufige Fragen

Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?

Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.

Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?

Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.

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Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.