Länderguide · SK
EPR in Slowakei: Was Marketplace-Seller brauchen
EPR über zugelassene Herstellerverantwortungs-Organisationen (OZV, z. B. NATUR-PACK, ENVI-PAK; für WEEE u. a. SEWA); Aufsicht/Register beim Umweltministerium MŽP SR. Wichtig für CEE-Seller: Die bloße Amazon-Lagerung in der Slowakei löst - anders als in Polen - nach dem Gesetzeswortlaut keine Pflichten aus; erst Verkäufe an slowakische Kunden.
Verpackung
Register & System
Register výrobcov vyhradených výrobkov des MŽP SR; OZV-Anschluss (z. B. NATUR-PACK, ENVI-PAK) www.minzp.sk
- NATUR-PACK, a.s.auf Anfrage
Große zugelassene OZV für Verpackung; bietet auch Bevollmächtigten für ausländische Hersteller.
auf Anfrage
- ENVI-PAK, a.s.auf Anfrage
Etablierte OZV für Verpackung.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
- AuthoriseMe (Circular Pro)ab 99 €
Günstigster benannter splnomocnený zástupca mit öffentlichem Preis. EN.
reine AR-Leistung: Verpackung 99 €, WEEE 100 €, Batterien 100 €, WEEE+Batt kombiniert 125 €/J; OZV-Systembeiträge separat
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Full-Service, Jahresfix je Stream in GBP: Verpackung ~£495, WEEE ~£740, Batterien ~£750; PRO-Anbindung inkl., Behördengebühren separat
- Praxis-Hinweise
- Pflicht-Anschluss an eine OZV; Hersteller ohne SK-Sitz MÜSSEN einen Bevollmächtigten bestellen (§ 27 ods. 18-20: schriftliche Vollmacht, mind. 1 Jahr, gilt für alle Streams). Kleinmengen: Unter 100 kg Verpackung/Jahr in der SK entfallen Vertreter, OZV-Vertrag und Verwertungspflichten (§ 54 ods. 6) - Registrierung, Kennzeichnung und Evidenz/Jahresmeldung bleiben aber. Lagerung: Anders als in CZ gibt es KEINE Verbringungsfiktion - Hersteller ist nur, wer die Ware auch in der Slowakei in Verkehr oder in die Distribution bringt (§ 52 ods. 11 c und 12: Verbringung ist nur eine „Etappe“, Pflicht entsteht erst beim Übergang in Distribution/Nutzung IN der SK). Restrisiko: Die OZV-Praxis legt weit aus (NATUR-PACK wertet schon Eigenbedarfs-Import als Inverkehrbringen), und ob die Übergabe an Amazon SK als „Distribution“ gilt, ist ungeklärt.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 0 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +99 €
Elektro (WEEE)
Register & System
Register výrobcov vyhradených výrobkov des MŽP SR; OZV-Anschluss (z. B. SEWA) www.minzp.sk
- SEWA, a.s.auf Anfrage
OZV für Elektrogeräte und Batterien.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
- AuthoriseMe (Circular Pro)ab 99 €
Günstigster benannter splnomocnený zástupca mit öffentlichem Preis. EN.
reine AR-Leistung: Verpackung 99 €, WEEE 100 €, Batterien 100 €, WEEE+Batt kombiniert 125 €/J; OZV-Systembeiträge separat
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Full-Service, Jahresfix je Stream in GBP: Verpackung ~£495, WEEE ~£740, Batterien ~£750; PRO-Anbindung inkl., Behördengebühren separat
- Praxis-Hinweise
- Lagerung allein macht NICHT zum Hersteller: § 32 ods. 16 Gesetz 79/2015 verlangt SK-Sitz (Buchst. a-c) oder Fernabsatz direkt an slowakische Nutzer (Buchst. d) - tschechisches Modell. Bei Fernabsatz an SK-Endkunden: Registrierung + Bevollmächtigter vor dem ersten Inverkehrbringen.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 0 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +100 €
Batterien
Register & System
Register výrobcov vyhradených výrobkov des MŽP SR; OZV-Anschluss
- SEWA, a.s.auf Anfrage
OZV für Elektrogeräte und Batterien.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
- AuthoriseMe (Circular Pro)ab 99 €
Günstigster benannter splnomocnený zástupca mit öffentlichem Preis. EN.
reine AR-Leistung: Verpackung 99 €, WEEE 100 €, Batterien 100 €, WEEE+Batt kombiniert 125 €/J; OZV-Systembeiträge separat
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Full-Service, Jahresfix je Stream in GBP: Verpackung ~£495, WEEE ~£740, Batterien ~£750; PRO-Anbindung inkl., Behördengebühren separat
- Praxis-Hinweise
- Lagerung allein löst keine Pflicht aus: Inverkehrbringen ist die Lieferung/Bereitstellung an eine ANDERE Person in der Slowakei (§ 42 ods. 16 Gesetz 79/2015) - die Eigenverbringung ins Lager erfüllt das nicht. Ab Verkauf an SK-Endnutzer: Pflicht + Bevollmächtigter (EU-BattVO Art. 57 seit 18.08.2025).
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 0 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +100 €
Kennzeichnung, Fristen & Risiken
- Kennzeichnung auf der Verpackung
- Keine verpflichtende slowakische Verpackungskennzeichnung (§ 54 Abfallgesetz 79/2015 - nur wenn freiwillig gekennzeichnet wird, gilt die Form nach Vyhláška 373/2015). Ab 12.08.2028 PPWR. Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
- Meldefristen
- Jährliche Meldung an OZV/MŽP für das Vorjahr (i. d. R. bis 28.02.); OZV-Verträge sehen meist Quartalsmeldungen vor.
- Was passiert ohne Registrierung?
- Bußgelder durch die slowakische Umweltinspektion (SIŽP) bei fehlender Registrierung/OZV-Anschluss oder Meldung.
Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.
Häufige Fragen
Amazon lagert meine Ware neuerdings in der Slowakei - muss ich mich dort registrieren?
Nach dem Gesetzeswortlaut: nein, solange du nicht an slowakische Kunden verkaufst. Die Slowakei ist das mildeste der drei CEE-Länder: Anders als Polen (Verbringung löst alles aus) und anders als Tschechien (Verbringungsfiktion bei Verpackung) verlangt das slowakische Abfallgesetz für alle drei Streams den Übergang in Distribution oder Nutzung IN der Slowakei - bloße Lagerung mit Weiterversand nach Deutschland erfüllt das nicht. Auch Amazons Retouren-Prüfzentrum (Retoureneingang, Begutachtung, Rückverteilung) erreicht den Tatbestand nicht. Zwei Vorbehalte: Bei Verpackung legt die OZV-Praxis den Begriff weit aus und die Lager-Konstellation ist von keiner Behörde explizit geklärt (Restrisiko); und sobald du slowakische Endkunden belieferst, entstehen alle Pflichten sofort - dann inklusive Bevollmächtigtem.
Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?
Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.
Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?
Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.
Betrifft dich Slowakei überhaupt?
Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.