Länderguide · LV
EPR in Lettland: Was Marketplace-Seller brauchen
In Lettland kann der ausländische Verpackungsverpflichtete seine Pflichten (Registrierung beim VVD + PRO-Vertrag) grundsätzlich selbst erfüllen - ein Bevollmächtigter ist für Verpackung derzeit nicht vorgeschrieben. Für Elektro/Batterien ist die Lage uneinheitlich bzw. per EU-BattVO Vertreter erforderlich.
Verpackung
Register & System
Verpackungsregister beim VVD (Valsts vides dienests); System TULPE www.vvd.gov.lv
- Zaļā jostaauf Anfrage
Größte PRO in Lettland; Verpackung, EEE, Batterien.
auf Anfrage
- Latvijas Zaļais punktsauf Anfrage
PRO (Green Dot Lettland) für Verpackung und Elektro.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Nicht nötig - direkt machbar.
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller - deckt auch den Batterien-Stream ab. EN.
£250/Jahr je Stream (GBP, Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter wo nötig inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Kein Zwang zur Bestellung eines Bevollmächtigten; ausländischer Lieferant kann sich selbst beim VVD registrieren und Vertrag mit PRO schließen. Registrierungsschwelle ab 300 kg Verpackung/Jahr. Ab PPWR/08.2026 kann sich die Vertreterpflicht ändern.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Elektro (WEEE)
Register & System
Herstellerregister beim VVD (System TULPE) www.vvd.gov.lv
- Zaļā jostaauf Anfrage
Größte PRO in Lettland; Verpackung, EEE, Batterien.
auf Anfrage
- Latvijas Zaļais punktsauf Anfrage
PRO (Green Dot Lettland) für Verpackung und Elektro.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Unklar - Quellen widersprechen sich, im Einzelfall klären.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller - deckt auch den Batterien-Stream ab. EN.
£250/Jahr je Stream (GBP, Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter wo nötig inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Quellen widersprüchlich: teils kein Vertreter nötig bei steuerlicher Registrierung. WEEE-Meldung halbjährlich (bis 30.10. und 30.04.). Vertreterpflicht nach WEEE-RL Art. 17 nicht eindeutig belegt - im Einzelfall prüfen.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Batterien
Register & System
Herstellerregister beim VVD (System TULPE)
- Zaļā jostaauf Anfrage
Größte PRO in Lettland; Verpackung, EEE, Batterien.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller - deckt auch den Batterien-Stream ab. EN.
£250/Jahr je Stream (GBP, Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter wo nötig inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- EU-BattVO Art. 57 (seit 18.08.2025): jeder Batteriehersteller muss registriert sein - direkt oder über Bevollmächtigten. Nationale Detailumsetzung nicht eindeutig belegt.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Kennzeichnung, Fristen & Risiken
- Kennzeichnung auf der Verpackung
- Kennzeichnungsstatus in Lettland nicht eindeutig belegt; die EU-Materialcodes (97/129/EG) sind freiwillig, sofern nicht national verbindlich. Ab 12.08.2028 greift die harmonisierte EU-Kennzeichnung (PPWR). Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
- Meldefristen
- Verpackung: Jahresmeldung für das Vorjahr typischerweise bis 01.02. WEEE: halbjährlich (bis 30.04. und 30.10.).
- Was passiert ohne Registrierung?
- Bei verspäteter Meldung oder Unterdeklaration drohen Sanktionen des VVD.
Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.
Häufige Fragen
Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?
Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.
Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?
Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.
Betrifft dich Lettland überhaupt?
Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.