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Länderguide · FI

EPR in Finnland: Was Marketplace-Seller brauchen

Die frühere 1-Mio-€-Umsatzschwelle (Gesamtumsatz!) ist seit 2024 abgeschafft - Pflicht ab dem ersten Paket. Amazon fragt seit Juli 2026 nach finnischen Nummern.

Verpackung

Register & System

Rinki (Verpackungs-PRO); Aufsicht: Lupa- ja valvontavirasto (LVV, vormals ELY-Zentrum Pirkanmaa) rinkiin.fi

  • Rinki (SPT)auf Anfrage

    Verpackungssystem

    Servicegebühr min. ~100 €/Jahr (SPT/Rinki-Preisliste 2026; Registrierung kostenlos)

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Verpackungs-Bevollmächtigter, buchbar für 31 Länder inkl. Finnland (Plattform-Launch 06/2026); Elektro/Batterien laufen über Interzero. DE/EN.

    auf Anfrage (Online-Buchung); nur Verpackung

Service-Anbieter

  • Full-Service alle Streams; stellt den finnischen Bevollmächtigten über Partner get-e-right, deutschsprachig

    Verpackung standalone ~664 €/J (590 Service + 74 Entsorgungsmin.); WEEE ~840 €/J (590 + 250 Bevollmächtigter, Umsatz < 150k); Batterien 355 €/J + 300 € einmalig. take-e-way-Angebot 07/2026, netto

  • International Authorized Representative + Full-Service (alle Streams)

    auf Anfrage

Praxis-Hinweise
Registrierung bei Rinki/SPT kostenlos, Servicegebühr min. 74 €/Jahr (Alternative Sumi: min. 39 €). Fernverkäufer ohne FI-Niederlassung brauchen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Finnland. Bei sehr kleinen Finnland-Umsätzen Ländergate durchrechnen
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +400

Elektro (WEEE)

Register & System

Herstellerregister (LVV); Kollektivsysteme SERTY, Elker, ERP Finland

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Elker Oyauf Anfrage

    Finnischer Bevollmächtigter für WEEE + Batterien - eine Vollmacht deckt beide

    auf Anfrage

Service-Anbieter

  • Full-Service alle Streams; stellt den finnischen Bevollmächtigten über Partner get-e-right, deutschsprachig

    Verpackung standalone ~664 €/J (590 Service + 74 Entsorgungsmin.); WEEE ~840 €/J (590 + 250 Bevollmächtigter, Umsatz < 150k); Batterien 355 €/J + 300 € einmalig. take-e-way-Angebot 07/2026, netto

  • International Authorized Representative + Full-Service (alle Streams)

    auf Anfrage

Praxis-Hinweise
Für Elektro ist der Bevollmächtigte mit Sitz in Finnland der gesetzlich einzige zulässige Weg (§ 66 a Abfallgesetz 646/2011, WEEE-RL Art. 17) - Direktregistrierung ausgeschlossen. Beitritts-/Jahresbeiträge der Systeme nur auf Anfrage (umsatzgestaffelt).
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 150 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +500

Batterien

Register & System

Herstellerregister (LVV); Recser für Gerätebatterien

  • Recserauf Anfrage

    System für Gerätebatterien

    einmalige Registrierung 200–700 € (nach Batterieklassen) + mengenbasiert

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Elker Oyauf Anfrage

    Finnischer Bevollmächtigter für WEEE + Batterien - eine Vollmacht deckt beide

    auf Anfrage

Service-Anbieter

  • Full-Service alle Streams; stellt den finnischen Bevollmächtigten über Partner get-e-right, deutschsprachig

    Verpackung standalone ~664 €/J (590 Service + 74 Entsorgungsmin.); WEEE ~840 €/J (590 + 250 Bevollmächtigter, Umsatz < 150k); Batterien 355 €/J + 300 € einmalig. take-e-way-Angebot 07/2026, netto

  • International Authorized Representative + Full-Service (alle Streams)

    auf Anfrage

Praxis-Hinweise
Recser-Preisliste 2026: einmalige Registrierungsgebühr 1.300 € für Gerätebatterien, danach nur mengenbasierte Recyclinggebühren - der größte FI-Kostenblock für kleine Seller
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 0 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +300

Kennzeichnung, Fristen & Risiken

Kennzeichnung auf der Verpackung
Keine finnische Sonder-Kennzeichnung; EU-Regeln genügen. Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
Meldefristen
Jahresmeldung der Mengen im Frühjahr für das Vorjahr (Rinki bzw. Herstellerregister).
Registriert, aber keine Menge? (Nullmeldung/Abmeldung)
Das Pirkanmaa-ELY-Zentrum führt das Herstellerregister; praktisch überträgt man die Pflichten durch Beitritt zu einem Kollektiv (Rinki Verpackung, Elker/SERTY WEEE, Recser Batterien). Die frühere Verpackungs-Umsatzschwelle (1 Mio. €) wurde Anfang 2024 abgeschafft - Herstellerverantwortung gilt jetzt grundsätzlich ab der MwSt-Grenze. Die Berichtspflicht ist mengenunabhängig: Auch bei null Mengen ist eine Nullmeldung abzugeben (für WEEE ausdrücklich; Reporting ans Kollektiv meist quartalsweise, Behördenmeldung jährlich bis 30.06.). Dauerhaftes Ende: Mitgliedschafts- bzw. Systemvereinbarung beenden; das Kollektiv meldet es der Behörde bzw. das ELY-Zentrum streicht den Hersteller - bis zum Austritt in Verkehr gebrachte Mengen sind noch abschließend zu berichten.
Was passiert ohne Registrierung?
Aufsicht durch das Lupa- ja valvontavirasto (LVV) mit Versäumnisgebühren; ab 12.08.2026 prüft zusätzlich der Marktplatz.

Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.

Häufige Fragen

Galt für Finnland nicht eine 1-Mio-€-Schwelle?

Bis Ende 2023, ja - und zwar bezogen auf den weltweiten Gesamtumsatz, nicht den Finnland-Umsatz. Seit 2024 ist die Schwelle komplett abgeschafft: Pflicht ab dem ersten Paket.

Lohnt sich Finnland bei kleinen Umsätzen überhaupt?

Rechne Umsatz gegen die fixen Jahres-Kosten. Bei sehr kleinen Mengen ist das Ländergate (Finnland nicht mehr beliefern) oft die wirtschaftlichere Antwort - unser Lücken-Check rechnet es dir vor.

Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?

Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.

Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?

Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.

Betrifft dich Finnland überhaupt?

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Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.