Länderguide · BE
EPR in Belgien: Was Marketplace-Seller brauchen
Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne belgische Niederlassung müssen für alle drei Ströme einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen. Verpackung läuft über Fost Plus (Haushalt) bzw. Valipac (Gewerbe) unter Aufsicht der Interregionalen Verpackungskommission (IVCIE); WEEE über Recupel, Batterien über Bebat.
Verpackung
Register & System
Fost Plus (Haushaltsverpackungen) / Valipac (Gewerbeverpackungen); Aufsicht: Interregionale Verpackungskommission (IVCIE) www.fostplus.be
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
- Lizenzero Europe (Interzero)auf Anfrage
Verpackungs-Bevollmächtigter, buchbar für 31 Länder inkl. Belgien; Elektro/Batterien laufen über Interzero. DE/EN.
auf Anfrage (Online-Buchung); nur Verpackung
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter wo nötig inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Firmen ohne belgische Niederlassung müssen einen Bevollmächtigten in Belgien bestellen, der gegenüber der IVCIE und den Rücknahmesystemen handelt; Fost-Plus-Mitgliedschaft erforderlich.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Elektro (WEEE)
Register & System
Recupel www.recupel.be
- Recupelauf Anfrage
PRO für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE).
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter wo nötig inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Bevollmächtigter für ausländische Fernabsatz-Hersteller Pflicht (Umsetzung WEEE-RL Art. 17).
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Batterien
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.
Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter wo nötig inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Bevollmächtigter EU-weit Pflicht seit 18.08.2025 (EU-BattVO Art. 57); jeder, der Batterien auf dem belgischen Markt bereitstellt, muss der EPR nachkommen.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Kennzeichnung, Fristen & Risiken
- Kennzeichnung auf der Verpackung
- Keine verpflichtende belgische Verpackungskennzeichnung; On-Pack-Sortierhinweise (Fost Plus) sind freiwillig. Ab 12.08.2028 greift die harmonisierte EU-Kennzeichnung (PPWR). Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
- Meldefristen
- Verpackung: jährliche Fost-Plus-Erklärung bis 28.02. für das Vorjahr.
- Was passiert ohne Registrierung?
- Nichtregistrierung/Falschmeldung kann durch die IVCIE geahndet werden (Nachforderung von Beiträgen und Bußgelder).
- Amazon „Bezahlung in Ihrem Namen“ (Pay on Behalf)
- Amazon bietet „Bezahlung in Ihrem Namen“ (EPR Pay on Behalf) in Belgien für die Flandern-EPR an (seit 29.03.2025; Amazon-Hilfe, Stand 07/2026): Elektro (Recupel), Matratzen (Valumat), Öle (Valorlub), PV-Module (PV Cycle), Reifen (Recytyre) und Batterien (Bebat) — Verpackung läuft NICHT über das BE-Programm. Automatische Anmeldung ohne ERN zu den Stichtagen Batterien/Elektro 30.06., PV/Reifen 30.09., Matratzen/Öle 31.12. Wichtig aus Amazons eigener Hilfe: Bei PoB wird derzeit KEINE Ökomodulation angewendet — die Gebühren können dadurch höher ausfallen als bei eigener Meldung. Es ersetzt keine eigene Registrierung (PPWR/EU-BattVO: ERN je EU-Store bleibt Pflicht); Kennzeichnung/Rücknahme nicht enthalten; Widerspruch nur nachträglich mit Belegen. Abmeldung: gültige ERN je Kategorie vor Ende des Berichtszyklus übermitteln (Bearbeitung 1–2 Wochen).
Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.
Häufige Fragen
Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?
Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.
Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?
Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.
Betrifft dich Belgien überhaupt?
Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.