Länderguide · HU
EPR in Ungarn: Was Marketplace-Seller brauchen
Seit 01.07.2023 zentrales EPR-System: Der Staat hat eine Konzession an MOHU (MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.) vergeben; Behörde ist die Országos Hulladékgazdálkodási Hatóság (OHH). Ausländische Verkäufer ohne Niederlassung müssen einen ungarischen Bevollmächtigten benennen.
Verpackung
Register & System
MOHU EPR-Partnerportal + staatliches OKIR-Register; Aufsicht OHH mohu.hu
- MOHU (MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.)auf Anfrage
Exklusiver Konzessionär des ungarischen EPR-Systems; Vertragspartner für alle Ströme.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
- Lizenzero Europe (Interzero)auf Anfrage
Verpackungs-Bevollmächtigter, buchbar für 31 Länder inkl. Ungarn; Elektro/Batterien laufen über Interzero. DE/EN.
auf Anfrage (Online-Buchung); nur Verpackung
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller (MOHU-Vertrag + OKIR). EN.
Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); meghatalmazott képviselő inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Vor dem ersten Verkauf 8-stelligen KF-Code je Verpackungsart bestimmen, MOHU-Vertrag schließen und im OKIR registrieren. Ausländische Produzenten müssen einen ungarischen Bevollmächtigten (meghatalmazott képviselő) benennen; Registrierung ohne ungarische USt-IdNr. möglich.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Elektro (WEEE)
Register & System
MOHU EPR-System + OKIR-Register; Aufsicht OHH mohu.hu
- MOHU (MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.)auf Anfrage
Exklusiver Konzessionär des ungarischen EPR-Systems; Vertragspartner für alle Ströme.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller (MOHU-Vertrag + OKIR). EN.
Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); meghatalmazott képviselő inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Elektrogeräte seit 01.07.2023 im EPR-System. Ausländische Hersteller ohne Niederlassung benötigen einen Bevollmächtigten (WEEE-RL Art. 17).
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Batterien
Register & System
MOHU EPR-System + OKIR-Register; Aufsicht OHH
- MOHU (MOL Hulladékgazdálkodási Zrt.)auf Anfrage
Exklusiver Konzessionär des ungarischen EPR-Systems; Vertragspartner für alle Ströme.
auf Anfrage
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).
Service-Anbieter
- Eldrisauf Anfrage
Done-for-you EPR für Amazon-Seller (MOHU-Vertrag + OKIR). EN.
Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); meghatalmazott képviselő inklusive, keine Mindestlaufzeit
- Praxis-Hinweise
- Batterien seit 01.07.2023 im EPR-System. Bevollmächtigter nach EU-BattVO Art. 57 (seit 18.08.2025) erforderlich.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 100 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Kennzeichnung, Fristen & Risiken
- Kennzeichnung auf der Verpackung
- Kennzeichnungsstatus in Ungarn nicht eindeutig belegt; EU-Materialcodes (97/129/EG) sind freiwillig, sofern nicht national verbindlich. Ab 12.08.2028 greift die PPWR-Kennzeichnung. Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
- Meldefristen
- Vierteljährliche Mengenmeldung an MOHU im OKIR-System, i. d. R. bis zum 20. Tag nach Quartalsende; EPR-Gebühr quartalsweise.
- Was passiert ohne Registrierung?
- Die OHH kann seit 01.04.2025 Bußgelder bis 200.000 HUF je Verstoß verhängen; bei Nichtregistrierung Vertriebsuntersagung möglich.
Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.
Häufige Fragen
Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?
Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.
Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?
Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.
Betrifft dich Ungarn überhaupt?
Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.