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Länderguide · DK

EPR in Dänemark: Was Marketplace-Seller brauchen

Dänemark hat als eines der letzten EU-Länder die Verpackungs-EPR eingeführt (finanzielle Herstellerverantwortung ab 01.10.2025). Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne dänische Niederlassung gelten in allen drei Strömen als Hersteller und müssen einen in Dänemark ansässigen Bevollmächtigten (CVR-Nummer) benennen.

Verpackung

Register & System

Dansk Producentansvar (DPA) - dänisches Herstellerregister producentansvar.dk

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • ERP Denmarkauf Anfrage

    Kollektivsystem und Vertreter-Dienst für Verpackung, WEEE und Batterien.

    auf Anfrage

  • Recipoauf Anfrage

    Kollektivsystem und Bevollmächtigter für ausländische Hersteller (WEEE, Batterien, Verpackung).

    auf Anfrage

Service-Anbieter

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter (CVR) inklusive, keine Mindestlaufzeit

Praxis-Hinweise
Registrierung mind. 14 Tage vor Marktzugang; Mitgliedschaft in mind. einem Kollektivsystem verpflichtend. Finanzielle Verantwortung seit 01.10.2025. Ausländische Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten benennen.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Elektro (WEEE)

Register & System

Dansk Producentansvar (DPA) - Register für Elektro(nik)geräte producentansvar.dk

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • ERP Denmarkauf Anfrage

    Kollektivsystem und Vertreter-Dienst für Verpackung, WEEE und Batterien.

    auf Anfrage

  • Recipoauf Anfrage

    Kollektivsystem und Bevollmächtigter für ausländische Hersteller (WEEE, Batterien, Verpackung).

    auf Anfrage

Service-Anbieter

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter (CVR) inklusive, keine Mindestlaufzeit

Praxis-Hinweise
Im Ausland ansässige Hersteller mit Fernabsatz nach DK müssen einen Bevollmächtigten mit dänischer CVR-Nummer benennen (WEEE-RL Art. 17). Einmalige Registrierungsgebühr 1.000 DKK.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Batterien

Register & System

Dansk Producentansvar (DPA) - Batterieregister

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • ERP Denmarkauf Anfrage

    Kollektivsystem und Vertreter-Dienst für Verpackung, WEEE und Batterien.

    auf Anfrage

  • Recipoauf Anfrage

    Kollektivsystem und Bevollmächtigter für ausländische Hersteller (WEEE, Batterien, Verpackung).

    auf Anfrage

Service-Anbieter

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter (CVR) inklusive, keine Mindestlaufzeit

Praxis-Hinweise
Ausländische Fernabsatz-Hersteller müssen registrieren und einen Bevollmächtigten benennen; Batteriechemie ist anzugeben (EU-BattVO Art. 57 seit 18.08.2025).
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Kennzeichnung, Fristen & Risiken

Kennzeichnung auf der Verpackung
Keine verpflichtende dänische Verpackungskennzeichnung (Ausnahme: Pfand-/Getränkeverpackung, Dansk Retursystem). Ab 12.08.2028 greift die harmonisierte EU-Kennzeichnung (PPWR). Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
Meldefristen
Jahresmeldung an DPA bis 31.03. für das Vorjahr (Verpackung).
Was passiert ohne Registrierung?
Marktüberwachung durch DPA/dänische Umweltbehörde; Zwangsmittel und Bußgelder bei fehlender Registrierung/Meldung.

Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.

Häufige Fragen

Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?

Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.

Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?

Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.

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Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.