Länderguide · DE
EPR in Deutschland: Was Marketplace-Seller brauchen
Pflicht ab dem ersten verkauften Stück. Amazon prüft LUCID seit 2022 - ohne Nummer keine Angebote auf amazon.de.
Verpackung
Register & System
LUCID (Verpackungsregister der ZSVR), Registrierung kostenlos lucid.verpackungsregister.org
Zusätzlich Systembeteiligung bei einem dualen System nötig (ab ca. 50 €/Jahr bei kleinen Mengen)
- LUCID (ZSVR)ab 0 €
Registrierung kostenlos
- zmart (Landbell)ab 40 €
Online-Shop des dualen Systems Landbell
Mindestbeteiligung ca., mengenabhängig
- Lizenzero (Interzero)ab 50 €
Online-Shop des dualen Systems Interzero
Mindestbeteiligung ca., mengenabhängig
- Der Grüne Punktauf Anfrage
Duales System Deutschland
mengenabhängig
Bevollmächtigter
Nicht nötig - direkt machbar.
Service-Anbieter
- Deutsche Recyclingab 299 €
Komplettservice
je nach Paket deutlich teurer
- AVASKauf Anfrage
Komplettservice; Preise intransparent
- Praxis-Hinweise
- Datenmeldung an LUCID und an das duale System müssen übereinstimmen
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 49 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Kein Dienstleister nötig - direkt machbar
Elektro (WEEE)
Register & System
stiftung ear (WEEE-Registrierung je Marke und Geräteart) www.stiftung-ear.de
B2C heißt DREI Pflicht-Bausteine, nicht einer: (1) ear-Registrierung + monatliche Mengenmeldung, (2) insolvenzsichere Garantie (§ 7 ElektroG, jährlich je Geräteart), (3) Teilnahme an der ear-Abholkoordination - auf Abholanordnung musst du volle Container an kommunalen Sammelstellen binnen Frist abholen und zertifiziert entsorgen lassen
Offizielle ear-Liste der Garantiesysteme (§ 7 Abs. 2 Nr. 4 ElektroG); einzelne bündeln Garantie + Übernahme des Abholanordnungs-Risikos.
günstigste Systeme ab ~100 €/Jahr; 21 zugelassene Systeme 2026, Konditionen vergleichen
- stiftung ear (direkt)auf Anfrage
Gebühren nach Gebührenordnung
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
- take-e-wayab 249 €
Bevollmächtigter für ausländische Hersteller inkl. ear-Handling - Elektro und Batterien werden separat bepreist
je Stream; Preisliste nicht öffentlich
Service-Anbieter
- Bitkom weee full-serviceab 200 €
Garantiesystem mit Zurich-Rückdeckung.
Kleinmengen-Komplettlösung unter 1 t/Jahr, ca.
- take-e-wayab 249 €
Komplettservice inkl. ear-Handling - Elektro und Batterien werden separat bepreist
je Stream; Preisliste nicht öffentlich
- Deutsche Recyclingab 299 €
Komplettservice
je nach Paket deutlich teurer
- AVASKauf Anfrage
Komplettservice; Preise intransparent
- Praxis-Hinweise
- Mit deutscher Niederlassung direkt machbar. Die Garantie kannst du selbst stellen (Bankbürgschaft auf erstes Anfordern oder Hinterlegung beim Amtsgericht - die ear stellt Muster und einen Garantierechner bereit). Für die Abholkoordination brauchst du praktisch einen Entsorger unter Vertrag (Entsorger-ID im ear-Portal hinterlegbar): Abholanordnungen treffen kleine Hersteller selten, kosten dann aber schnell vierstellig - Bündelanbieter übernehmen dieses Risiko pauschal.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 99 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +250 €
Batterien
Register & System
Batterieregister bei der stiftung ear (Batt-Reg.-Nr., einmalig 16,40 € je Registrierung); Rechtsrahmen: EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (EPR-Pflichten seit 18.08.2025) + BattDG (in Kraft seit 07.10.2025, ersetzt das BattG) www.stiftung-ear.de
Zweiter Pflicht-Baustein neben der Registrierung: Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH, § 7 BattDG) je Batteriekategorie - ab dem ersten Gramm, ohne Bagatellgrenze. Ohne OfH-Zuordnung hebt die ear die Registrierung auf (Übergangsfrist für Alt-Registrierungen lief am 15.01.2026 ab). Sechs zugelassene OfH für Gerätebatterien (ear-OfH-Verzeichnis): GRS, REBAT/RLG, Landbell, PreZero, ECOPV u. a. - Preislisten sind durchweg NICHT öffentlich, Angebote einholen
- GRS Batterien (OfH)ab 60 €
Größte OfH, als erste für alle fünf Batteriekategorien zugelassen; nicht gewinnorientiert, Überschüsse werden ausgekehrt. Kündigung 6 Monate zum Jahresende.
Verwaltungskostenpauschale 60 € netto/Jahr (Jahresmelder; Monatsmelder 10 €/Monat) + Entsorgungskostenbeitrag je Stück nach Gewicht und Chemie - für kleine Zellen minimal: Knopfzellen 0–0,48 ct/Stück, Rundzellen ab 0,83 ct/Stück, Lithium-Primär 2,50 ct/Stück (Preisblatt Stand 04/2021, netto)
- stiftung ear (direkt)auf Anfrage
Gebühren nach Gebührenordnung
- REBAT (RLG Systems)auf Anfrage
OfH für Gerätebatterien der Reverse Logistics Group.
Umweltbeitrag Ø 0,55 €/kg über alle Chemien (Anbieter-Durchschnittswert); Grund-/Aufnahmegebühren individuell
Sechs OfH sind 2026 für Gerätebatterien zugelassen - Preise nur per Angebot vergleichbar.
auf Anfrage; offizielle Liste im ear-OfH-Verzeichnis
Bevollmächtigter
Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.
- take-e-wayab 249 €
Bevollmächtigter für ausländische Hersteller inkl. ear-Handling - Elektro und Batterien werden separat bepreist
je Stream; Preisliste nicht öffentlich
Service-Anbieter
- take-e-wayab 249 €
Komplettservice inkl. ear-Handling - Elektro und Batterien werden separat bepreist
je Stream; Preisliste nicht öffentlich
- Deutsche Recyclingab 299 €
Komplettservice
je nach Paket deutlich teurer
- AVASKauf Anfrage
Komplettservice; Preise intransparent
- Praxis-Hinweise
- Auch eingebaute Batterien (z. B. Knopfzellen in Sensoren) zählen - dann doppelte Registrierung: Gerät nach ElektroG + Batterie nach BattDG, beides über einen ear-Account. Anders als bei Elektro stellst du KEINE eigene Insolvenzgarantie (die Sicherheitsleistung erbringt die OfH nach § 9 BattDG und legt sie übers Entgelt um) und bekommst KEINE Abholanordnungen - die Sammlung organisiert die OfH, du zahlst Entgelte nach Menge und Chemie. Bevollmächtigter ohne DE-Niederlassung seit 18.08.2025 zwingend (EU-BattVO Art. 57) - die ear hat Altregistrierungen ohne Bevollmächtigten widerrufen; mit deutscher Niederlassung weiterhin direkt.
- Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
- Register/System: 49 € - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
- Dienstleister-Marktpreis: +150 €
Kennzeichnung, Fristen & Risiken
- Kennzeichnung auf der Verpackung
- Keine allgemeine Pflicht-Kennzeichnung auf Verpackungen - Trennhinweise sind freiwillig. Ab 12.08.2028 kommt die EU-weit harmonisierte Kennzeichnung nach PPWR (die Verordnung selbst gilt zwar ab 12.08.2026, die Kennzeichnungspflicht aber erst 2028). Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
- Meldefristen
- Verpackung: Mengen laufend bzw. jährlich an LUCID und (identisch!) an das duale System melden; Jahresabschluss-Mengenmeldung bis 15. Mai für das Vorjahr; Vollständigkeitserklärung nur oberhalb hoher Mengenschwellen. Elektro: monatliche Mengenmitteilung an die ear. Batterien: Meldung an die OfH nach deren Vertrag (GRS: monatlich binnen 15 Tagen; Kleinmengennutzer jährlich bis 15.01.) plus jährliche Mengenmeldung im ear-Portal, die die OfH bestätigen muss (§ 7 Abs. 2 BattDG).
- Registriert, aber keine Menge? (Nullmeldung/Abmeldung)
- Registrierungen bei stiftung ear (Elektro/Batterien) und im Verpackungsregister LUCID sind Dauerstatus - sie enden nicht automatisch, wenn ein Jahr nichts verkauft wird. Elektro: Die monatliche Mengenmitteilung bleibt bestehen; ohne Inverkehrbringen meldest du "null" (Nullmeldung ist Pflicht). Batterien: seit BattDG jährliche Mengenmeldung im ear-Portal (OfH-bestätigt) plus Meldungen an die OfH nach Vertrag (GRS monatlich, Kleinmengennutzer jährlich) - auch bei 0 melden. Dauerhaftes Ende nur per aktiver Abmeldung im ear-Portal (Verwaltungsakt, bis zu 2 Monate Vorlauf, keine einseitige Kündigung); die Meldepflicht endet mit dem veröffentlichten Marktaustrittsdatum. Verpackung: LUCID-Registrierung bei Marktaustritt selbst beenden (Stammdaten -> "Registrierung beenden", nicht reaktivierbar); LUCID-Datenmeldungen spiegeln die beim dualen System lizenzierte Menge - bei 0 lizenzierter Menge fällt i. d. R. keine Datenmeldung an (eine ausdrückliche Nullmeldepflicht in LUCID ist nicht belegt).
- Was passiert ohne Registrierung?
- Bußgelder bis 200.000 € pro Fall, Vertriebsverbot - und praktisch relevanter: Amazon sperrt Angebote ohne gültige Nummern sofort.
Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.
Häufige Fragen
Gilt die LUCID-Pflicht auch für kleine Seller?
Ja, ab dem ersten mit Ware befüllten Versandkarton bzw. der ersten Produktverpackung - es gibt keine Bagatellgrenze.
Muss ich als FBA-Seller die Amazon-Versandverpackung lizenzieren?
Ja - ein verbreiteter Irrtum ist, dass Amazon das übernimmt. Seit der VerpackG-Novelle 2021 sind Fulfilment-Dienstleister ausdrücklich keine Hersteller: Systembeteiligungspflichtig für den FBA-Versandkarton ist der Händler, in dessen Auftrag versendet wird. Die Versandverpackungsmengen musst du also mitschätzen und mitlizenzieren.
Ändert die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab August 2026 etwas daran?
Voraussichtlich ja, aber nur für den reinen Inlandsfall: Ab 12.08.2026 gilt als EPR-Hersteller, wer die Verpackung erstmals im jeweiligen Mitgliedstaat bereitstellt. Bei neutralen Versandkartons, die du im Inland kaufst und nur im Inland versendest, spricht viel dafür, dass künftig dein Verpackungslieferant die Lizenzierungspflicht trägt. Achtung: Das ist juristische Auslegung, behördliche Leitlinien stehen aus - nicht vorschnell ausregistrieren. Bei Verpackung aus dem Ausland oder Versand in andere EU-Länder bleiben die Pflichten bei dir.
Was ist die neue PPWR-Konformitätserklärung - und ersetzt sie meine LUCID-Registrierung?
Nein, sie ersetzt nichts. Ab 12.08.2026 muss für jede Verpackungsart (Verkaufs-, Um-, Transport-, Service- und Mehrwegverpackung) eine EU-Konformitätserklärung vorliegen - PPWR Art. 39, Muster in Anhang VIII, gestützt auf die technische Dokumentation nach Anhang VII (Modul A, interne Fertigungskontrolle). Das ist keine Registrierungsnummer, sondern eine schriftliche Selbsterklärung in alleiniger Verantwortung des Herstellers (Art. 39 Abs. 4), und sie kommt zusätzlich zur EPR-Registrierung (LUCID etc.) obendrauf, nicht an deren Stelle. Als Importeur aus einem Drittland rückst du regelmäßig selbst in die Hersteller-Rolle und stellst die Erklärung aus; andernfalls musst du zumindest eine Kopie plus technische Doku vorhalten (5 Jahre bei Einweg, 10 Jahre bei Mehrweg). Die Erklärungspflicht selbst hat keine Übergangsfrist - einzelne inhaltliche Anforderungen (Art. 5-12, z. B. Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit) greifen aber gestaffelt erst später.
Meine Produkte haben eingebaute Knopfzellen - betrifft mich das Batterierecht?
Ja. Auch fest verbaute Batterien machen dich zum Batterie-Inverkehrbringer - mit doppelter Registrierung: das Gerät nach ElektroG, die Batterie nach BattDG (beides über einen ear-Account) plus Beteiligung an einer OfH für die Batterien.
Muss ich bei Batterien - wie bei Elektro - auch selbst für die Entsorgung sorgen?
Nein, bei Batterien ist die Entsorgung institutionalisiert: Du musst dich ab dem ersten Gramm einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen (§ 7 BattDG) - die OfH organisiert Sammlung und Verwertung komplett, es gibt keine Abholanordnungen an dich und keine eigene Insolvenzgarantie (die Sicherheit leistet die OfH). Selbst entsorgen geht nur mit einer eigenen zugelassenen „Ich-OfH" - für Seller unrealistisch. Kosten: 16,40 € ear-Registrierung einmalig plus OfH-Entgelte nach Menge und Chemie; Preislisten sind nicht öffentlich (REBAT nennt als Durchschnitt 0,55 €/kg, bei GRS gilt unter 2.000 € Jahresbeiträgen ein vereinfachter Kleinmengen-Modus mit nur einer Jahresmeldung und einer Verwaltungskostenpauschale von 60 € netto/Jahr, dazu Entsorgungskostenbeiträge je Stück, die für kleine Zellen winzig sind - Knopfzellen 0–0,48 Cent, Rundzellen ab 0,83 Cent, Lithium-Primär 2,50 Cent je Stück, Preisblatt Stand 04/2021; ein Jahr mit minimaler Menge kostet bei GRS damit effektiv kaum mehr als die 60 €) - bei kleinen Mengen dominiert die Verwaltungspauschale, deshalb 2-3 Angebote einholen. Achtung: Alt-Registrierungen ohne OfH-Zuordnung wurden ab 16.01.2026 aufgehoben.
Reicht bei Elektro die ear-Registrierung - oder muss ich auch entsorgen?
Die Registrierung allein reicht nicht. B2C-Elektro besteht aus drei Pflicht-Bausteinen: ear-Registrierung mit monatlicher Mengenmeldung, jährlicher insolvenzsicherer Garantie und der Teilnahme an der ear-Abholkoordination. Letztere heißt: Der ear-Algorithmus weist volle Sammelcontainer den Herstellern nach Marktanteil zu - bekommst du eine Abholanordnung, musst du binnen kurzer Frist abholen und über eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage entsorgen lassen. Kleine Hersteller trifft das selten, aber wenn, kostet ein Container schnell vierstellig. Einzelne zugelassene Garantiesysteme übernehmen genau dieses Risiko pauschal mit im Paket (Garantie + Entsorgung ab gut 100 €/Jahr - offizielle Liste bei der stiftung ear).
Stimmt es, dass die insolvenzsichere Garantie nur über spezialisierte Dienstleister möglich ist?
Nein, das ist Anbieter-Marketing. § 7 Abs. 2 ElektroG erlaubt vier Formen: Bürgschaft oder Garantie auf erstes Anfordern (Bank/Kreditversicherer), Hinterlegung beim Amtsgericht - laut ear meist kostenfrei, Muster und Garantierechner stellt die ear bereit - oder die Teilnahme an einem zugelassenen Garantiesystem. Der abzusichernde Betrag ist bei kleinen Mengen winzig (2 t Kleingeräte ≈ 10 €); was du bei Dienstleistern bezahlst, ist die Bequemlichkeit. Die günstigsten zugelassenen Garantiesysteme starten bei rund 100 €/Jahr (die offizielle Liste der 21 Systeme führt die stiftung ear) - klassische Full-Service-Anbieter nehmen für dasselbe 369 € und mehr.
Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?
Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.
Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?
Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.
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Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.