Reudnitzer Compliance
← Alle Länderguides

Länderguide · RO

EPR in Rumänien: Was Marketplace-Seller brauchen

Ausländische Fernabsatz-Verkäufer ohne Niederlassung müssen sich im nationalen Herstellerregister (ANPM/AFM) registrieren und brauchen praktisch einen rumänischen Bevollmächtigten plus Steuervertreter. Für Getränkeverpackungen gilt zusätzlich das Einweg-Pfandsystem SGR (RetuRO).

Verpackung

Register & System

OIREP/PRO (z. B. RetuRO/Eco-Rom Ambalaje) + Register bei der Umweltfondsverwaltung AFM www.afm.ro

  • OIREP/Pfandsystem-Betreiber für Verpackungen bzw. Einweg-Getränkeverpackungen (SGR).

    auf Anfrage

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Go4Recyclingauf Anfrage

    Bevollmächtigter + Steuervertreter für ausländische Hersteller (Verpackung, WEEE, Batterien).

    auf Anfrage

Service-Anbieter

Praxis-Hinweise
Registrierung ab der ersten Verpackung, keine Bagatellgrenze. Ausländische Firmen brauchen einen rumänischen Bevollmächtigten + Steuervertreter. Getränke-Einwegverpackungen zusätzlich im Pfandsystem SGR.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Elektro (WEEE)

Register & System

Nationales Herstellerregister der Umweltagentur ANPM + PRO (z. B. Environ, Eco-Rom) www.anpm.ro

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Go4Recyclingauf Anfrage

    Bevollmächtigter + Steuervertreter für ausländische Hersteller (Verpackung, WEEE, Batterien).

    auf Anfrage

Service-Anbieter

Praxis-Hinweise
WEEE-RL Art. 17: Fernabsatz-Hersteller ohne Niederlassung brauchen einen Bevollmächtigten; für Registrierung/Meldung zusätzlich Steuervertreter.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Batterien

Register & System

Nationales Herstellerregister der ANPM + PRO für Batterien

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

  • Go4Recyclingauf Anfrage

    Bevollmächtigter + Steuervertreter für ausländische Hersteller (Verpackung, WEEE, Batterien).

    auf Anfrage

Service-Anbieter

Praxis-Hinweise
EU-BattVO Art. 57 (seit 18.08.2025): ausländische Fernabsatz-Hersteller benötigen einen Bevollmächtigten in Rumänien.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Kennzeichnung, Fristen & Risiken

Kennzeichnung auf der Verpackung
Pflicht: alphanumerischer Materialcode (97/129/EG) sichtbar und dauerhaft auf der Verpackung (Legea 249/2015, Anexa 3). Ab 12.08.2028 löst die PPWR die nationale Regel ab. Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
Meldefristen
Jahresmeldung an AFM bis 31.03. für das Vorjahr; in der Praxis überwiegend monatliche Meldezyklen.
Was passiert ohne Registrierung?
Bußgelder nach OUG 196/2005 bei fehlender Registrierung/Falschmeldung; Umweltfondsabgabe als Fallback bei Zielverfehlung.

Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.

Häufige Fragen

Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?

Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.

Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?

Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.

Betrifft dich Rumänien überhaupt?

Deine Amazon-Berichte wissen es: Der kostenlose Lücken-Check zeigt pro Land, ob Verkäufe oder Lagerung Pflichten auslösen - und ob sich Registrieren gegenüber einem Ländergate rechnet. Komplett im Browser, ohne Anmeldung.

Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.