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Länderguide · BG

EPR in Bulgarien: Was Marketplace-Seller brauchen

Ausländische Fernabsatz-Verkäufer müssen sich im öffentlichen Herstellerregister der Exekutiven Umweltagentur (ExEA) eintragen; zuständig ist das Umweltministerium MOEW. Verpackung läuft über ein lizenziertes PRO (Ecopack/Ecobulpack); für Meldungen ist eine bulgarische qualifizierte Signatur nötig.

Verpackung

Register & System

Lizenziertes PRO (z. B. Ecopack, Ecobulpack) + öffentliches Register der Exekutiven Umweltagentur ExEA; Abgaben über PUDOOS eea.government.bg

Bevollmächtigter

Unklar - Quellen widersprechen sich, im Einzelfall klären.

  • Verpackungs-Bevollmächtigter, buchbar für 31 Länder inkl. Bulgarien; Elektro/Batterien laufen über Interzero. DE/EN.

    auf Anfrage (Online-Buchung); nur Verpackung

Service-Anbieter

  • Registrierungs- und Bevollmächtigten-Service für Verpackung, WEEE und Batterien.

    auf Anfrage

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter inklusive, keine Mindestlaufzeit

Praxis-Hinweise
Nach aktueller Rechtslage direkte Registrierung möglich; kein ausdrücklicher Vertreterzwang. Bulgarische qualifizierte E-Signatur erforderlich. Ab 12.08.2026 wird der EU-Bevollmächtigte für Verpackung EU-weit Pflicht (PPWR). Keine Bagatellgrenze.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Elektro (WEEE)

Register & System

Herstellerregister der Exekutiven Umweltagentur ExEA + Kollektivsystem (z. B. Greentech) eea.government.bg

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).

Service-Anbieter

  • Registrierungs- und Bevollmächtigten-Service für Verpackung, WEEE und Batterien.

    auf Anfrage

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter inklusive, keine Mindestlaufzeit

Praxis-Hinweise
WEEE-RL Art. 17: Fernabsatz-Hersteller ohne Niederlassung benötigen einen Bevollmächtigten in Bulgarien.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Batterien

Register & System

Herstellerregister der Exekutiven Umweltagentur ExEA + Batterie-Kollektivsystem

Bevollmächtigter

Pflicht für Seller ohne lokale Niederlassung.

Reine Bevollmächtigte sind hier selten - meist über Full-Service-Anbieter abgedeckt (rechte Spalte).

Service-Anbieter

  • Registrierungs- und Bevollmächtigten-Service für Verpackung, WEEE und Batterien.

    auf Anfrage

  • Eldrisauf Anfrage

    Done-for-you EPR für Amazon-Seller. EN.

    Jahresfixpreis je Stream in GBP (Preisliste 06/2026); Bevollmächtigter inklusive, keine Mindestlaufzeit

Praxis-Hinweise
EU-BattVO Art. 57 (seit 18.08.2025): Bevollmächtigter für ausländische Fernabsatz-Hersteller erforderlich.
Fixkosten pro Jahr (Marktpreise, ca.)
  • Register/System: 100 - zahlt jeder, zzgl. mengenabhängiger Lizenzentgelte
  • Dienstleister-Marktpreis: +150

Kennzeichnung, Fristen & Risiken

Kennzeichnung auf der Verpackung
Pflicht: alphanumerische Materialcodes (97/129/EG) in der Recycling-Schleife auf der gewichtsschwersten Komponente, seit 01.01.2022 (Naredba za opakovkite). Ab 12.08.2028 PPWR. Welche EU-Kennzeichnungsregeln gelten? →
Meldefristen
Jahresmeldung bis 31.03. für das Vorjahr; monatliche Aufzeichnungen im Nationalen Abfallinformationssystem (NWIS) bis zum 15. des Folgemonats, elektronisch signiert.
Was passiert ohne Registrierung?
Bußgelder nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (ZUO); Produktabgabe als Fallback bei Zielverfehlung.

Ab 12.08.2026: EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab. Für Marketplace-Seller ändert sich vor allem: (1) Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in diesem Land verkauft, gilt dort selbst als Hersteller. (2) Die Registrierung im nationalen Herstellerregister ist in jedem Verkaufsland Pflicht. (3) Hersteller ohne Niederlassung im Land müssen einen dort ansässigen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen (Art. 45) — auch dort, wo bislang die Selbstmeldung ohne Vertreter möglich war; solche Angaben oben beschreiben die Rechtslage bis zum Stichtag. (4) Online-Marktplätze müssen prüfen (Best-Effort-Pflicht), ob ihre Seller registriert und EPR-konform sind — fehlende Nachweise gefährden das Listing. Die harmonisierte Material-/Sortierkennzeichnung (Art. 12) folgt ab 12.08.2028; bis dahin gelten die nationalen Kennzeichnungsregeln.

Häufige Fragen

Der Endkunde bestellt bei meinem ausländischen Shop (z. B. auf amazon.de) - ist dann nicht er der Importeur, sodass ich raus bin?

Nein. Die EPR-Gesetze erfassen Wirtschaftsteilnehmer, nicht private Verbraucher - der Käufer wird durch seine Bestellung nicht zum verpflichteten Importeur. Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden in einem EU-Land verkauft, gilt in der Praxis der Register und Systeme ab der ersten Lieferung selbst als Verpflichteter. Bei Elektro und Batterien ist das EU-weit ausdrücklich geregelt: Die WEEE-Richtlinie (Art. 3 + 17) und die EU-Batterieverordnung definieren den Fernabsatz-Verkäufer als Hersteller im Zielland - daher dort in der Regel auch die Pflicht zum Bevollmächtigten. Für Verpackung zieht die PPWR (anwendbar ab 12.08.2026, einzelne Pflichten gestaffelt) EU-weit nach: Wer per Fernabsatz direkt an Endkunden verkauft, gilt dort als Hersteller.

Ich habe gehört, die Bevollmächtigten-Pflicht wird bis 2035 ausgesetzt - hilft mir das?

Möglicherweise - aber verlass dich noch nicht darauf. Der EU-Umwelt-Omnibus der Kommission (verabschiedet 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Bevollmächtigten-Pflicht aus PPWR Art. 45 Abs. 3 bis zum 01.01.2035 aussetzen, allerdings nur für EU-ansässige Hersteller - Hersteller aus Drittländern bleiben ausdrücklich ausgenommen und brauchen weiter einen Bevollmächtigten. Die Kommissions-Fassung gilt für alle EU-Hersteller; die Entwurfsberichte des EU-Parlaments (2025/0395(COD) und 2025/0396(COD), Mai 2026) wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte UND bis 10 Mio. € Jahresumsatz). Noch ist nichts in Kraft: Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet, bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht und bestehende Vertreter-Registrierungen bleiben gültig. Wichtig: Selbst wenn die Aussetzung kommt, entfällt nur die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen - die Registrierung im Herstellerregister, die Mitgliedschaft in einer PRO und die Mengenmeldungen bleiben bestehen.

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Stand: Juli 2026. Marktpreise ohne Gewähr. Praktischer Leitfaden auf Basis eigener Registrierungen und Recherche - keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich; verbindlich sind die offiziellen Register und deine Beratung.