Reudnitzer Compliance

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Finger weg vom Grünen Punkt

13. Juli 2026 · Reudnitzer Compliance

Kaum ein Symbol steht so sehr für „umweltkonforme Verpackung“ wie der Grüne Punkt. Viele Private-Label-Hersteller drucken ihn bis heute selbstverständlich auf jede Verpackung - als eine Art Gütesiegel. Die unbequeme Wahrheit: Das Logo weist nichts nach, kostet im Zweifel Lizenzgebühren in jedem einzelnen Zielland und schafft beim EU-weiten Verkauf ein reales Markenrisiko. Wer heute Verpackungen neu drucken lässt, sollte den Grünen Punkt schlicht weglassen.

Was der Grüne Punkt einmal war

Der Grüne Punkt entstand 1991 mit dem Dualen System Deutschland (DSD): Der Aufdruck war der sichtbare Nachweis, dass für eine Verpackung Lizenzentgelte an das damals einzige duale System gezahlt wurden - der Handel sollte nur „beteiligte“ Verpackungen annehmen. Mit der Novelle der Verpackungsverordnung zum 01.01.2009 fiel die Kennzeichnungspflicht weg; seitdem ist der Aufdruck in Deutschland freiwillig. Die Systembeteiligung weist man längst anders nach: über die Registrierung im LUCID-Register und den Vertrag mit einem dualen System - kein Prüfer schaut auf das Logo.

Was er heute nicht (mehr) leistet

Der Grüne Punkt ersetzt keine Registrierung, keine Systembeteiligung und keine Mengenmeldung. Er senkt keine Entgelte, erfüllt keine Kennzeichnungspflicht und interessiert keine Vollzugsbehörde - geprüft werden Register und Verträge, nicht Aufdrucke. Übrig bleibt ein Logo mit Wiedererkennungswert, das Verbraucher regelmäßig für einen Recycling- oder Sortierhinweis halten. Genau diese Verwechslungsgefahr hat Frankreich mit dem AGEC-Gesetz sogar zu einem Öko-Malus auf den Grünen Punkt bewogen - der Conseil d'État hat die Strafabgabe zwar gestoppt, die Richtung ist aber unmissverständlich: Das Symbol stiftet eher Verwirrung als Nutzen.

Das eigentliche Problem: Markenrecht in jedem Zielland

Der Grüne Punkt ist eine geschützte Marke. In Deutschland liegt sie beim Dualen System Deutschland, international vergibt PRO Europe die Rechte an jeweils eine nationale Verwertungsorganisation - in Litauen etwa an Žaliasis taškas, die auf ihrer eigenen Kennzeichnungsseite klarstellt: Nutzen darf das Zeichen nur, wer am dortigen System teilnimmt.

Für den EU-weiten Fernabsatz heißt das: Die deutsche Lizenz wirkt in Deutschland. Verkauft ein Private-Label-Hersteller mit DSD-Lizenz seine bedruckte Verpackung nach Litauen, Polen oder Spanien, nutzt er die Marke dort ohne Lizenz - angreifbar durch den jeweiligen nationalen Rechteinhaber. Wer das sauber lösen wollte, müsste in jedem Zielland am Grüner-Punkt-System teilnehmen oder Lizenzen erwerben. Kosten: real. Gegenwert: keiner.

Ab 2028 ist das Thema ohnehin durch

Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kommt zum 12.08.2028 die harmonisierte, verpflichtende Material- und Sortierkennzeichnung für die ganze EU. Nationale Logos und freiwillige Symbole verlieren dann endgültig ihre Funktion - jede Fläche, die heute der Grüne Punkt belegt, wird für die Pflicht-Piktogramme gebraucht.

Was stattdessen zu tun ist

Unsere Empfehlung für Marketplace-Seller mit eigenen Verpackungen:

  • Beim nächsten Druckauftrag den Grünen Punkt ersatzlos streichen - Bestandsware muss nicht vernichtet werden, aber jede Neuauflage ohne das Logo drucken.
  • Nicht mit Pflicht-Kennzeichnungen verwechseln: Triman + Info-tri (Frankreich), Materialangabe (Italien), Sortierhinweise (Spanien, Portugal) und die Materialcodes in Rumänien/Bulgarien sind gesetzliche Pflichten - die gehören auf die Verpackung, der Grüne Punkt nicht.
  • Die freiwilligen EU-Materialcodes (97/129/EG, z. B. PAP 21, PET 1) sind unkritisch und in manchen Ländern ohnehin Pflicht - sie kollidieren nicht mit Markenrechten.
  • Systembeteiligung und Registrierung laufen unabhängig vom Aufdruck: Register (z. B. LUCID) plus Vertrag mit dem Verwertungssystem - das prüft der Vollzug, nicht das Logo.

Kurz: Der Grüne Punkt ist ein Relikt aus einer Zeit, in der das Logo der Nachweis war. Heute ist der Nachweis digital, das Logo aber weiter markenrechtlich bewirtschaftet - ein reines Risiko-Asset auf deiner Verpackung. Finger weg.

Datenanalyse und Praxiserfahrung, keine Rechtsberatung. Länder-Details in den Länderguides, EU-Kennzeichnungsregeln in der Kennzeichnungs-Übersicht.