In den Verkäufer-Foren geht gerade ein Frust um: Amazon verlangt jetzt auch für Irland (IE) und Schweden (SE) eine gültige EPR-Registrierungsnummer und droht sonst mit der Deaktivierung der Angebote. Die typische Klage: „Irland hat doch eine Freigrenze von 1 Million Euro Umsatz bzw. 10 Tonnen Verpackung - als Kleinunternehmer müsste ich dort gar nichts zahlen. Amazon ignoriert das einfach.“ Dazu der zweite Einwand: „Das EU-Parlament hat die Bevollmächtigten-Pflicht doch bis 2035 ausgesetzt.“ Beide Punkte enthalten einen wahren Kern - und führen trotzdem in die Irre. Wir haben sie gegen die Primärquellen geprüft.
Die irische Freigrenze: es gab sie - und sie fällt gerade weg
Richtig ist: Irland kannte eine Schwelle für den „Major Producer“. Wer sie überschritt, musste Repak beitreten (das einzige zugelassene System) und melden. Nur: Die Schwelle ist kumulativ - mehr als 1 Mio. € Umsatz UND mehr als 10 Tonnen Verpackung pro Jahr, nicht „oder“. Und das Umsatz-Bein zählt den Gesamtumsatz des Unternehmens, nicht den Irland-Umsatz. Ein deutscher Händler mit solidem Gesamtumsatz erfüllt das erste Bein also oft längst, ganz unabhängig davon, wie klein sein irisches Geschäft ist.
Der entscheidende Punkt aber: Diese Ausnahme wird mit dem Übergang zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum August 2026 gestrichen. Irland zieht die 10-Tonnen-Befreiung zurück und folgt dem EU-weiten Prinzip „Pflicht ab dem ersten Stück“. Für 2026 und danach kann man sich also nicht mehr auf die Freigrenze verlassen - und Amazons Prüfung, die auf den PPWR-Stichtag 12.08.2026 programmiert ist, läuft damit synchron zur neuen Rechtslage statt gegen eine noch gültige Ausnahme. Der Vorwurf, der Algorithmus ignoriere geltendes Recht, dreht sich hier um: Das Recht ändert sich gerade in die Richtung, in die Amazon ohnehin schon prüft.
Die 2035-Aussetzung: real, aber nicht das, wonach es klingt
Auch der zweite Einwand hat einen echten Kern. Der Umwelt-Omnibus der EU-Kommission (verabschiedet am 10.12.2025) will die grenzüberschreitende Pflicht, in jedem Verkaufsland einen Bevollmächtigten zu benennen (PPWR Art. 45 Abs. 3), bis zum 01.01.2035 aussetzen. Die vom Forenpost zitierten Parlaments-Entwürfe (Aktenzeichen 2025/0395 und 2025/0396) sind ebenfalls echt - sie wollen die Entlastung auf Kleinst- und Kleinunternehmen begrenzen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Umsatz).
Zwei Einschränkungen sind aber entscheidend. Erstens: Die Aussetzung gilt nur für Hersteller mit Sitz in der EU - Anbieter aus Drittländern bleiben ausdrücklich in der Pflicht. Für einen deutschen Händler (EU-ansässig) ist sie also einschlägig, für einen Verkäufer aus Übersee nicht. Zweitens: Sie ist noch nicht in Kraft. Die finale Entscheidung wird um den 01.10.2026 erwartet; bis dahin gilt die bestehende Vertreterpflicht.
Und selbst wenn sie kommt, setzt sie nur die Ernennung des Bevollmächtigten aus - nicht die Registrierung im Herstellerregister, nicht die Mitgliedschaft in einem System (Repak, eine schwedische PRO) und nicht die Mengenmeldungen. Der Kostenblock schrumpft also, er verschwindet nicht. Wer heute wegen einer Amazon-Sperre handeln muss, dem hilft ein Beschluss, der frühestens im Oktober fällt, ohnehin nicht.
Kein „Pay on Behalf“ als Notausgang
Für Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und das UK federt Amazons „Bezahlung in Ihrem Namen“ eine fehlende Registrierung wenigstens vorübergehend ab (warum das keine Dauerlösung ist, steht in unserem separaten Beitrag). Für Irland und Schweden gibt es dieses Programm derzeit nicht. Dort bedeutet ein leeres EPR-Feld im Seller Central schlicht: Angebot deaktiviert. Entweder man registriert sich samt Bevollmächtigtem - oder man verkauft dort nicht mehr.
Wie man kleine Zielländer wirklich rechnet
Genau hier liegt die ehrliche Antwort auf die Foren-Frage - und sie ist keine juristische, sondern eine betriebswirtschaftliche. Bei einem Zielland mit Mini-Umsatz stellt man die fixen Jahreskosten (System-/PRO-Mitgliedschaft plus Bevollmächtigter) dem Deckungsbeitrag genau dieses Landes gegenüber. In Schweden liegt allein der Vertreter für Elektro/Batterien bei rund 5.000 SEK pro Jahr (ca. 450 €); in Irland kommen Repak-Mitgliedschaft und ein irischer Bevollmächtigter zusammen. Wenn der Länderumsatz das nicht trägt, ist das Ländergate - das Land im Seller Central deaktivieren - oft die wirtschaftlichere Entscheidung als eine defizitäre Registrierung.
Das ist keine Kapitulation, sondern Portfolio-Pflege: Man konzentriert die Compliance-Ausgaben auf die Märkte, die sie verdienen, und lässt die Long-Tail-Länder bewusst liegen, bis Volumen oder eine in Kraft getretene Entlastung die Rechnung drehen. Unser kostenloser Lücken-Check zieht die Pflichten und Mengen je Land aus deinen Amazon-Berichten und stellt sie den Länderkosten gegenüber - damit die Gate-Entscheidung auf Zahlen steht statt auf Bauchgefühl.
Kurz: Die Freigrenze, auf die sich die Foren berufen, verschwindet gerade; die 2035-Aussetzung ist echt, aber noch nicht in Kraft und streicht nur den Vertreter, nicht die Meldung. Wer in einem kleinen Zielland steckt, trifft deshalb am besten eine bewusste Entscheidung - registrieren, wenn das Land es trägt, sonst gaten -, statt auf eine Ausnahme zu hoffen, die für 2026 keine mehr ist.